Zensur

Einige Informationen zum Thema "Zensur von Veröffentlichungen"

Nach allgemeiner Rechtsauffassung wird in der Publizistik staatliche Überwachung und Unterdrückung von Veröffentlichungen als Zensur bezeichnet.
Auch Überprüfung und Kontrolle von Druckwerken gilt als Zensur.

Dies am Anfang unserer Darstellung von Vorgängen die sich in Ebersbach ereignen und ereignet haben. Wir wollen, dass solche Ereignisse aufgeklärt und klargestellt werden und sich in Zukunft nicht mehr wiederholen.

Als vor einigen Wochen das Bürgerbegehren und die Sammlung von Unterschriften für das Bürgerbegehren seinem Höhepunkt zusteuerte gab es am Samstag, dem 30. August zwei Aktionen. Die eine einiger Gemeinderäte und die des "Aktionsbündnis Kauffmann-Arial".
Die Aktion einiger Gemeinderäte hatte dadurch für Wirbel gesorgt, weil es ihr gelungen ist, fast in letzter Minute - lange nach Redaktionsschluss - dem städt. Mitteilungsblatt eine Einladung beizulegen (So geschildert in NWZ vom 30.8.2008). Allein dieser Vorgang war verwunderlich. Dass das Flugblatt ohne namentliche Kennzeichnung als Beilage im Mitteilungsblatt angenommen wurde überraschte noch mehr. Mutmaßungen, dass die Stadtverwaltung ihre Finger im Spiel hatten, wurden abgewiesen.
Hauptamtsleiter Günther Pfeiffer behauptete gar: "Das liegt außerhalb unserer Zuständigkeit" und bezeichnete es als "wilde Gerüchte".

Bei einer Bürgerfragestunde innerhalb einer Gemeinderatssitzung wurde von einem Bürger die Frage gestellt, welchen Einfluss die Stadtverwaltung auf den Anzeigenteil und die Beilagenaufträge hat.
Vom Hauptamt der Stadt Ebersbach wurde hierauf die Antwort erteilt, dass die Stadt keinen Einfluss auf den Anzeigenteil und Beilagenaufträge ausüben könne. Dies sei die alleinige Entscheidung des Verlags.

In der vergangenen Woche wollte der Verein beim Nussbaum Verlag eine Anzeige aufgeben, mit nachfolgendem Text:

Bürgerforum "Wachsame Bürger" e.V.
Unabhängig * Überparteilich * Gemeinnützig anerkannt
Wir sind ab sofort im Internet erreichbar.
Wir wollen, dass sie sich selbst ein Meinung bilden
können. Hierzu unsere Informationen im Internet.

Hier können sie u.a. die Entwicklung zur Bebauung
des Baugebietes "Dickne" in den Originalunterlagen
seiner Zeit nachlesen.
Sie werden feststellen, die Diegelsberger Straße ist
nur ein Anfang von Überlegungen der Spitze der
Stadtverwaltung.

Auch nehmen wir Stellung zum Thema "Kauffmann-Areal".
Sie finden uns unter: www.lobby-fuer-buerger.de

Die Dame, die den Text entgegennahm, las ihn durch und begab sich zwei Büroräume weiter. Nach einem kurzen Gespräch mit einem Mitarbeiter, kam die Dame zurück und sagte, dass diese Anzeige der Stadtverwaltung Ebersbach zur Begutachtung vorgelegt werden müsse.
Hierauf verzichtete der Überbringer auf die Annonce.

Im Rahmen einer Vereinsmitteilung im Ebersbacher Stadtblatt wurde von uns auf diesen Vorfall hingewiesen.

Im Anschluss an unsere Mitteilung brachte der Verlag Nussbaum Medien, Uhingen eine "Klarstellung", nicht ohne Widerspüche!

In der Klarstellung des Verlags wird geschrieben, dass die Stadtverwaltung Ebersbach keinen Einfluss auf Anzeigen- und Beilagenaufträge nimmt.
Grenzt diese Aussage im nächsten Satz aber schon wieder ein, indem sie bestätigt in Einzelfällen der Stadtverwaltung über vorliegende Aufträge zu informieren, um der Verwaltung eine Reaktionsmöglichkeit im redaktionellen Teil zu eröffnen.

Interessant wird der Vorgang, wenn ein uns vorliegendes Schreiben des Verlags gegenüber gestellt wird. Diese lautet:
. . .es ist richtig, dass der Verlag und damit Frau Nussbaum für den Füll- und Anzeigenteil verantwortlich ist. Dies betrifft im presserechtlichen Sinn in erster Linie die strafrechtliche Verantwortung. Der Herausgeber hat die geistige Oberleitung des Blattes und bestimmt den Inhalt. Dieser wurde durch Redaktionsrichtlinien mit dem Verlagsvertrag festgelegt. Es ist deshalb nicht möglich, diese Redaktionsrichtlinien zu umgehen, in dem sie eine Anzeige schalten oder Flugblätter in das Stadtblatt einlegen lassen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir an die Vereinbarungen mit der Stadtverwaltung gezwungen sind.

Nach diesen klaren Formulierungen des Verlags hat die Stadt sehr wohl ein Mitspracherecht - auch bei Annoncen und Beilagenaufträgen. So gesehen erscheinen die Aussagen der Stadtverwaltung erläuterungsbedürftig - vornehm ausgesprochen. Wir, der Bürger hat einen Anspruch ohne wenn und aber die Wahrheit zu erfahren.

Unsere Frage nun: Wo sind die Erinnerungslücken? Wer ist bereit uns die Wahrheit zu sagen?

Wir werden am Ball bleiben, bis die Angelegenheit aufgeklärt ist.