Kauffmann-Arial

Klage wegen Verschwendung von Steuergeldern !

Wir hatten uns innerhalb des Vorstandes des Vereins abgesprochen, dass nachdem wir über unseren Rechtsanwalt Herrn Professor Dr. Mansdörfer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Ulm gegen führende Personen der Stadtverwaltung und den Mitgliedern des Gemeinderates wir während den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine Veröffentlichungen mit Schuldzuweisungen machen werden.

Die Anzeige erfolgte am 09.05.2011 bei der Staatsanwaltschaft Ulm. In der Zwischenzeit wird es für einzelne Mitglieder des Vereins fast unerträglich auf Fragen von Bürgern weiterhin ruhig zu bleiben.

Wir haben uns deshalb entschlossen ohne Wertung und ohne Schuldzuweisung den uns vorliegenden Sachverhalt zu veröffentlichen. Die von uns zusammengetragenen Sachverhalte wurden von Mitgliedern des Vereins und von Mitgliedern des Aktionsbündnisses Kauffmann-Areal zusammengestellt.

Die Aufzeichnungen - verschiedentlich auch Originalunterlagen - werden in zeitlicher Reihenfolge erfolgen.

Da das Bauvorhaben Kauffmann-Arial in die Amtszeit von zwei Bürgermeistern fiel, die zeitliche Abgrenzung der Amtszeiten.

Die Amtszeit von Bürgermeister Edgar Wolff endete am 30.06.2009

Die Amtszeit von Bürgermeister Sepp Vogler begann am 14.08.2009.

Zunächst wollen wir einige zeitliche Abläufe in Erinnerung

rufen.

Dies ist deshalb für den Fortgang so wichtig, weil dadurch auch verdeutlicht werden kann wie einige "Verantwortliche" ihre Gesinnung gewechselt haben.

Ganz am Anfang der Planung konnte nicht genug verdeutlicht werden, was für ein "Filetstück" die neue Stadtmitte sei. Am Ende wurde das "Filetstück" zu einem Preis verkauft, das auch durch ein Gutachten, das von der Stadt eingeholt und bezahlt wurde, nicht zu rechtfertigen ist.

Beginnen wir ganz am Anfang mit der uns vorliegenden Aktenlage

- nach dem Datum geordnet.

Leider ist es nicht möglich, alle uns vorliegenden Unterlagen in ihrem vollen Umfange ins Netz zu stellen.

Eine Veröffentlichung wird jedoch auf Dauer nicht ausgeschlossen!

Noch eine Vorbemerkung:

Warum kauft ein von den Bürgern gewählter Bürgermeister mit Zustimmung des Gemeinderats die ihren Eid auf das Wohl der Bürger und der Stadt geleistet haben, Grundstücke für über 600,-€ pro qm und mehr zuzüglich der Abbruch- und Entsorgungskosten und verkauft die Grundstücke an einen Investor für unter 23,- € pro qm?

Wobei der Investor nahezu zu 100 % nur die Grundstücke kauft , die er für die Erstellung seiner Gebäude benötigt. Seit wann werden die Flächen für die Grenzabstände zwischen den Gebäuden von der Stadt in Eigentum behalten und verwaltet und gepflegt? Ein ungewöhnlicher Vorgang! Wie kann dies gerechtfertigt werden, oder sind uns nicht bekannte Gründe die Ursache?

Noch ein Vergleich:

Die Stadt verkauft an den Investor im Kauffmann-Areal (Filetstück im Stadtkern)

7.265,00 qm für 22,30 € = 162.000.00 €

Die Stadt verkauft an einen Privatmann in Weiler einen Bauplatz (Hinter Lärmschutzwand)

700,00 qm für 265,00 € = 185.500,00 €

Bedarf ein solches Verhalten (man kann es auch anders bezeichnen) nicht einer Aufklärung?

Da helfen auch keine Gutachten zur Rechtfertigung!

Nebenbei hat die Stadt durch verschiedene Maßnahmen massiv in den freien Wettbewerb eingegriffen. Wir glauben nicht, dass dies ohne Folgen bleibt.

Noch zwei weitere Vorbemerkungen:

Es gab in den 70/80er Jahren in Ebersbach einen Bürgermeister der bei strittigen Themen im Gemeinderat immer wieder erklärte: "Ich bin zwar Bürgermeister dieser Stadt und damit auch Vorsitzender des Gemeinderates aber ich habe wie alle in dem Gremium auch nur eine Stimme". Wie recht er hatte und wie offen konnten dadurch auch die Themen diskutiert werden. Was hat sich hier verändert?

Die Stadt Ebersbach hat im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen und Erneuerungen zum Kauffmann-Areal Steuergelder aus verschiedenen Quellen erhalten. Wie wären diese Zuteilungen ausgefallen wenn die Geldgeber gewusst hätten wie die Stadtverwaltung mit ihren Ausgaben bzw. mit ihren unterlassenen Einnahmen umgegangen ist? Nur zur Erinnerung auch diese Gelder sind Steuergelder die vom Bürger aufgebracht werden müssen.

Wir werden zu einem späteren Zeitpunkt noch auf dieses Thema zurückkommen.

Doch nun zur zeitlichen Abfolge, soweit uns diese bekannt ist:

04.05.2006 Städtbauliches Konzept zur Neugestaltung des Kauffmann-Areals

Lfd.Nr. -1- Teilnehmer des Gesprächs: Planungswerkstätten

15 Seiten          Projekt GmbH

                         Verkehrsplaner

                         Stadtbauamt

 Dokumenten 1/2

Bereits zu dieser Zeit lagen die getätigten Ausgaben,

Stand 30.04.2006-Grunderwerb, Abbruch etc) bei             2.170.921,03 €

Die noch geplanten Ausgaben (Stand 30.04.2006 für

Grunderwerb, Abbruch etc.) wurden geschätzt auf.            2.269.000,00 €

                                                        Demnach Zusammen  4.439.921.03 €

Dass die angesetzten Grunderwerbskosten der noch zu erwerbenden 11 Gebäude und Grundstücke in der Ludwigstraße, Bahnhofstraße, Fritz-Kauffmann.Str. und Georg-Weingardt-Str. nicht ausreichte ist klar zu erkennen.

Ein Grundstück, das in den "geplanten Grunderwerbskosten" mit 250.000,- € angesetzt war, wurde für 400.000,- € gekauft. Ohne die Abbruch- und Entsorgungs-kosten. Das sind 650,41 € pro qm, ohne die Kosten für den Abbruch. Auch aus diesem Grundstück wurden die erforderlichen Teile an den Investor für 22,76 € verkauft. Der Kauf erfolgte bereits im Januar 2008.

Für eine endgültige Aufstellung der Summe die bei dem Verkauf der Grundstücke nicht erzielt wurde (strafrechtlich gibt es hierfür eine genauere Bezeichnung) müssen die Grundbuchunterlagen vorliegen. Wir gehen davon aus, dass sie in der Zwischenzeit bei der Staatsanwaltschaft vorliegen.

23.05.2006      Beschlussvorlage 0155/2006 für GR-Sitzung -öffentlich-

25-Seiten         In dieser Beschlussvorlage waren u. A. Preise für die noch zu erwerbenden Grund-

Lfd.Nr.-2-         stücke erwähnt, die nicht haltbar wahren.

15.12.2006      Schreiben der Konsumgenossenschaft Göppingen eG, Herrn Füchtner an

Lfd.Nr. -3-        BM Wolff.

Das Schreiben wurde von der Stadtverwaltung als "vertraulich" eingestuft !Wenn am Anfang von Verhandlungen so ein Schriftstück eingeht, wäre im Grunde eine Veröffentlichung gerechtfertigt gewesen. Aus einem solchen Schriftstück ein "Geheimnis" zu machen nährt eher weiteres Misstrauen. Es passt aber zu dem Stil der vielen Verheimlichungen.

 Dokumenten 2/1

03.01.2008

Lfd.Nr.-4-

22.07.2008   Beschlussvorlage 0186/2008 zur GR-Sitzung -öffentlich-

Lfd+.Nr.-5-    Baukonzession wird an den Bieter ImmoInvest GmbH & Co. KG (i.G.) vergeben.

11 Seiten

12.06.2009 Vertrag

Lfd.Nr.-6-

S.16-18

02.07.2009  Einspruch eines Bürgers gegen den Bebauungsplan Kauffmann-Areal

Lfd.Nr. - 7-

10 Seiten

24.02.2010   Aktenvermerk "Freie Planungsgruppe" Thema: auch Tiefgarage.

Lfd.Nr.-8-  Teilnehmer: Stadtbauamt ;                    3 Personen

6 Seiten                        ImmoInvest                        2 Personen

                                     ACTIV-GROUP                  4 Personen

                                     IB Hertle + Gollub              1 Person

                                     Geotechn. Südwest           1 Person

                                     Prüfstatik                           1 Person

                                     B Schwab                          1 Person

                                     HE Plantechnik HLS           1 Person

                                     FP 7                                   2 Personen

                                     Fa. Innax                            2 Personen

                                     Gemeinderat                      0 Personen

05.03.2010

Nr. -9-

6 Seiten

08.03.2010

Nr.9a RA

20.07.2010    Hydrogeologischer Bericht zu Kauffmann-Arial.

Nr. 10             Bearbeitet im Auftrag der ImmoInvest GmbH & Co. KG

11 Seiten                                                Im Tiefentobel 56

                                                               73061 Ebersbach

27.07.2010 Schreiben H. Roth –Wasserstandsmessungen

Nr. 12

3 Seiten

20.08.2010

Lfd.Nr.13

2 Seiten

22.11.2010    Beschlussvorlage 0298/2010 für GR v. 22.11.2010 –NÖ-

Lfd. Nr. 14     Angebot der Fa. ImmoInvest nach Vertragsänderung

36 Seiten

23.11.2010    Pressemitteilung der Stadt zur Vertragsänderung

Lfd.Nr.15

2 Seiten

14.03.2011   Beschlussvorlage 0071/2022 für ATU Ausschuss 22.03.11 - NÖ

Lfd.Nr.-16-    und GR 29.03.2011 - NÖ

16 Seiten      Ergänzungsvereinbarung mit ImmoInvest

29.03.2011   Tischvorlage 0071-1/2011 zu GR Sitzung - nichtöffentlich

Lfd.Nr.-17-    Neuordnung des Kauffmann-Areals

100 Seiten

29.03.2011    Vollmacht an RA. von Bürgerforum „Wachsame Bürger e.V.“

Lfd.Nr.-18-

2 Seiten

05.04.2011    Schreiben unseres Rechtsanwalts an BM Sepp Vogler, wegen Beschluss zur

Lfd.Nr.-19      Vertragsänderung – Baukonzessionsvertrag „Neue Mitte“ - Einwendung

7 Seiten        des Vereins „Wachsame Bürger“.

In einer Pressemitteilung vom 23.11.2010 führt die Stadt Ebersbach aus, die Ergänzungsvereinbarung führe zu einer Entlastung des Gemeindehaushalts in Höhe von 1 Mio. Diese Aussage ist irreführend.

Diese Ergänzungsvereinbarung führt bei einem Vergleich von Leistung und Gegenleistung zu einem groben wirtschaftlichen Nachteil für die Stadt Ebersbach.

Der mit dieser Ergänzungsvereinbarung verbundene Vermögensnachteil der Stadt Ebersbach beläuft sich nach unseren Berechnungen auf über drei Mio EU.

(In der Zwischenzeit wurde der Vermögensnachteil für die Stadt noch höher ausgerechnet – siehe späteren Bericht).

12.04.2011

Lfd.Nr. -20-    Schreiben des RA. Dr. Weiblen von BM Vogler an RA Dr. Mansdörfer.

09.05.2011    Strafanzeige durch unseren Rechtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ulm

Lfd.Nr.-21-     gegen - BM Sepp Vogler.

16 Seiten        - die am 29.03.2011 teilnehmenden Gemeinderäte der Stadt Ebersbach, soweit sie dem
                 jetzigen Bauvorhaben „Kauffmann- Arial zugestimmt haben,- und Unbekannt unter allen in                 Betracht kommenden Aspekten, insbesondere wegen Untreu (§ 266 StGB) zu Lasten der                      Stadt Ebersbach in einem besonders schweren Fall.

10.06.2011   Die Staatsanwaltschaft Ulm beantragt beim Amtsgericht – Ermittlungsrichter -

Lfd.Nr.-22-    in Ulm einen Durchsuchungsbeschluss bei der Stadtverwaltung Ebersbach.

1 Seite

                    Amtsgericht Ulm erlässt einen Durchsuchungsbeschluss gegen BM Vogler

Lfd.Nr. -23-    und Gemeinderäte der Stadt Ebersbach wegen Untreue gemäß § 33 Abs. 4 StPO 4

Seiten          ohne vorherige Anhörung aufgrund der §§ 94, 95, 98, 102,103, 105, 162 StPO.
                    Erwähnt wurden im Grunde die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe.

14.06.2011   Eine Gegenüberstellung von Leistungen aus Vertrag von 2008 mit der Immoinvest

Lfd.Nr.-24-    und dem Vertrag aus dem Jahre 2011.

4 Seiten        Nach diesen Berechnungen beträgt der Verlust der Stadt Ebersbach

3,14 Millionen €

 Dokumenten 3/4

24.06.2011  Schreiben der Staatsanwaltschaft Ulm an Ermittlungsrichter bezüglich der

Lfd.Nr.-25-    Einschaltung des Landratsamts Göppingen als Rechtsaufsichtsbehörde.

2 Seiten       Hierzu die Frage - weil der amtierende Landrat der Vorgänger in Ebersbach war.

11.07.2011   Schreiben der Staatsanwaltschaft, Ulm an Stadtverwaltung Ebersbach und

Lfd.Nr.-26-   Gemeinderat bezüglich der Herausgabe der Unterlagen zu Erwerb, die Planungen,

Nr.26a          und die Ausschreibungen und die Veräußerung des Kauffmann-Areals in Ebersbach
                    und alle die in diesem Zusammenhang erforderlichen Schriftstücke und Verträge.

12.07.2011   Unterlagen werden von der Stadt an Staatsanwaltschaft übergeben. T: 13.07.2011

Lfd.Nr 27.

13.07.2011   Schreiben der Staatsanwaltschaft Ulm an die Gemeindeprüfungsanstalt BW (gpa)

Lfd.Nr.-28-    wegen des zuletzt gemachten Prüfberichts betr. Kauffmann-Areal.

9.07.2011     Kurzbericht der Kripo GP an Staatsanwaltschaft Ulm.

Lfd.Nr.-29-

21.07.2011    Bericht der gpa an Staatsanwaltschaft Stuttgart, wegen Prüfungsbericht

Lfd.Nr. -30-

21.07.2011    Bericht der Kriminalpolizei Göppingen an Staatsanwaltschaft Ulm.

Lfd.Nr.-31-    Hierbei wurde festgestellt, dass der oder die Ordner zum Grunderwerb

8 Seiten        im Kauffmann-Areal fehlen.
                     Akten teilweise aus der Zeit von BM Wolff und BM Vogler. Ob diese Unterlagen in der
                     Zwischenzeit nachgeliefert und ausgewertet werden konnten ist uns nicht bekannt.

29.09.2011

Lfd.Nr.32

2 Blatt

02.12.2011

Lfd.Nr.-33-

8.12.2011   Anfrage der Staatsanwaltschaft bei der gpa wegen Prüfbericht bei der Stadt

Lfd.Nr.-34-   Ebersbach

14.12.2011  Prüfbericht für die Jahre 2005 bis 2009, der gpa

Lfd.Nr.-35-   Hierzu muß festgestellt werden, dass für die Jahre 2010, 2011 und 2012

76 Seiten noch keine Prüfungen stattfand und somit auch kein Prüfbericht vorliegt!                     Aber gerade dieser Zeitraum ist für die Ermittlungen von entscheidender
                    Bedeutung.

                    Lediglich im Anschreiben der gpa (Lfd.Nr. 12) ist der Hinweis enthalten, dass
                    die zur Bebauung des "Kauffmann-Areals" getätigten Vertragsabschlüsse
                    geprüft wurden.

Nachfolgend einige Auszüge aus dem Bericht der gpa was das Projekt "Kauffmann-Areal" betrifft. Es reizt zwar aus dem Bericht der gpa auch über andere Vorgänge zu berichten, aber wir wollen es hier bei diesem Thema belassen. In Seite 5 - " Von einer Schlußbesprechung (12 Abs.2 GemPro) ist abgesehen worden. Der Leiter der Verwaltung ist am 21.09.2011 im Rahmen einer abschließenden Unterrichtung, mit Beteiligung der Rechtsaufsichtsbehörde, über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung unterrichtet worden".

In Seite 6 - " Randnummern, die mit "A" besonders gekennzeichnet sind, betreffen Feststellungen über wesentliche Anstände, die nicht im Prüfungsverfahren ausge-räumt wurden (§ 17 Abs. 2 Satz 2GemPrO). Zu diesen Feststellungen ist Stellung zu nehmen. Dabei ist mitzuteilen, ob den Feststellungen Rechnung getragen ist (§ 114 Abs. 5 Satz 1 GemO - kameral). Eine abschließende Beurteilung aufgrund der Stellungnahme bleibt vorbehalten. Soweit wesentliche Anstände nicht erledigt sind, schränkt die Rechtsaufsichtsbehörde die Bestätigung zum Abschluss der Prüfung entsprechend ein; darüber hinaus kann dies zu Rechtsaufsichtsmaßnahmen führen (§ 114 Abs. 5 Satz 3 GemO -kameral)
Soweit durch fehlerhaftes Verhalten der Verwaltung eigene Schäden entstanden sind, wird auf die Pflicht hingewiesen, rechtliche Möglichkeiten zum Ausgleich zu prüfen (insbesondere Rückforderung, Haftung der Verantwortlichen, Inanspruchnahme der Versicherung) und gegebene Ansprüche zu verfolgen.
In Seite 48 - "Der Gemeinderat hat am 22.01.2008, infolge der sog. Ahlhorn- Rechts-sprechung, beschlossen, zur städtebaulichen Neuordnung des "Kaufmann-Areals" eine Baukonzession (Veräußerung von Grundstücken mit Leistungsverpflichtung des Erwerbers), im Wege einer europaweiten Ausschreibung gem. § 3 Nr. 4 VOB/A i.V.m.§101 Abs. GWB (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewett-bewerb), zu vergeben. Letztlich lagen Angebote von drei Investoren vor, die u.a. einer immobilienwirtschaftlichen und stadtökonomischen Bewertung unterzogen wurden
( s. Gutachten Prof. Nadler vom 10.07.2008). Obgleich danach das Konzept eines anderen Bieters den höchsten öffentlichen Überschuss geliefert hätte, hat sich der Gemeinderat am 22.07.2008 entschieden die Baukonzession aus Gründen der städtebaulichen Qualität an die im Gutachten an zweiter Stelle platzierte Immo-invest GmbH & Co. KG Göppingen vergeben.
Dieser Beschluss ist am 14.12.2008 durch einen Bürgerentscheid bestätigt worden,
woraufhin die Immoinvest den Zuschlag für die Baukonzession erhielt. (s. GR-Beschluss vom 19.05.2009) und der Erschließungs-, Sanierungs- und städtebauliche Vertrag sowie der Grundstückskaufvertrag notariell beurkundet wurden.
Hier muß die Frage erlaubt sein, wer hat bei der Prüfung des Sachverhalts durch die gpa die Behauptung aufgestellt, dass die Bürger bei dem Bürgerentscheid eine Wahl hatte zwischen zwei Investoren?
Die Abstimmungsfrage am 14.Dez.2008 lautete:
"Soll der Beschluss des Gemeinderats vom 22.07.2008 zur Vergabe des "Kauffmann-Areals" an den Bieter Immoinvest GmbH & Co. KG aufgehoben werden?" Eine weitere Wahlmöglichkeit gab es nicht.

Wir haben bewusst die Wahlproschüre als

 Dokumenten 4/12

beigefügt. Es ist interessant nachzulesen was versprochen, was auch von den Parteien gefordert wurde und was erfüllt (nicht erfüllt) wurde.

Seite 59 - Wesentliche Inhalte der vertraglichen Regelungen waren:

* die Veräußerung einer Fläche von 11.423 qm zum Preis von 278.194,99 € ( 24,38 € pro 1 qm)
  an den Investor.

Dieser Preis liegt nach den neuesten Bodenrichtwerte vom 31.12.2012, veröffentlicht im Ebersbacher Stadtblatt vom 12. Juli 2013 im Abschnitt Landwirtschaftliche Flächen - Wiesen -/Ackerland unter dem des Gartenlandpreis von 25,00 €.

* die Verpflichtung des Investors zur Herstellung baulicher Anlagen für Zwecke des Einzelhandels, zum Bau eines Kulturpavillons, mit anschließender wertlicher Übertragung an die Stadt, zum Bau einer Tiefgarage mit mind.135 Stellplätzen und anschließender entgeltlicher Überlassung von Stellplätzen die Stadt, zur Herstellung von mind. 92 ebenerdigen Stellplätzensowie zur Durchführung der inneren Erschließung.

Aus der "Amtlichen Information der Stadt Eberbach (Dokument 3) kann der Leser des Artikels selbst feststellen Was in der Aufzählung der gpa nicht enthalten ist und wie z.B. die Bahnhofstraße aussehen müßte (Arkaden mit Baumbepflanzung) und vergleichen sie die Bildgestaltung des Werbeprospekts mit dem tatsächlichen Ausbau des Areals.

Im Juli 2010 kündigte Immoinvest an den Bau der Tiefgarage wegen ihr unbekannter Grundwasserprobleme nicht bzw. nicht im ursprünglichen Kostenrahmen durchführen zu können und sich notfalls aus dem Projekt zurückzuziehen. Letztlich haben sich die Stadt und Immoinvest auf den Abschluss einer "Änderungsvereinbarung" zum Erschließungs-, Sanierungs- und städtebaulichen Vertrag sowie zum Grundstückskaufvertrag geeinigt, welche den Investor insbesondere von der Verpflichtung zur Herstellung der Tiefgarage, der ebenerdigen Stellplätze, des Kulturpavillons und der Zufahrten befreit, ihn stattdessen aber zum Bau einer kleineren privaten Tiefgarage sowie zur Herstellung eines Parkdecks und zur Leistung von Ausgleichszahlungen verpflichtet hat. Außerdem veräußert die Stadt mit vor- aussichtlich 7.118 qm nunmehr wesentlich geringere Flächenanteile zum (gegenüber dem Angebotspreis von 250TEUR für ursprünglich 11.746 qm entsprechend) reduzierten Gesampreis - von 162 TEUR. Nach Zustimmung des GR am 29.03 wurde der Änderungsvertrag am 14.04.2011 notariell beurkundet.

Seite 50 - Der Verkaufspreis des am 10.06.2009 notariell beglaubigten Grundstückskaufvertrags resultiert aus einer europaweiten Ausschreibung der Baukonzession im Jahre 2008. Insoweit könnte von einem marktkonformen Verkehrswert und einer Veräußerung des Grundstücks zum vollen Wert (§ 92 Abs. 1 Satz 2 Gem0) ausgegangen werden, wenn an der ursprünglichen Planungskonzeption festgehalten worden wäre.

Im Zusammenhang mit dem 2011geschlossenen "Änderungsvertrag" ist eine solche Preisermittlung im Wettbewerb nicht erfolgt und auch sonst ist keine aktualisierte, verlässliche Wertermittlung durchgeführt worden. Aufgrund der nicht nur marginalen Änderungen des Konzepts bzw. einer vom baulichen Aufwand und von den städtebaulichen Auswirkungen gravierenden Neuorientierung, wäre dies erforderlich gewesen. Hinzu kommt, dass im Gegensatz zu dem zum Zeitpunkt der Ausschreibung geltenden Bodenrichtwert von 330 € pro qm (Stand 31.12.2006) sowie zu dem Gutachten für den Neuordnungswert ermittelten durchschnittlichen Wert von 167 € pro qm ( Sachverständigenbüro Blumens Laiblin v.08.10.2007) ein nominal deutlich niedriger Verkaufspreis vereinbart worden ist (22,76 € pro qm bei einem Verkaufspreis von 162 TEUR und einer voraussichtlichen Fläche von 8.118 qm.

Die Voraussetzungen für den sachgerechten Vollzug der Vorgaben des § 92 Abs 1 Satz 2GemO, also die verlässliche Wertermittlung vor der Veräußerung, gleichgültig ob eine Veräußerung zum vollen Wert oder ggf. auch darunter in Rede stand, lagen damit zum Zeitpunkt der weiteren Verträge im Jahre 2011 nicht vor.

Der letzte Absatz ist farblich gekennzeichnet und mit einem handschriftlichen Vermerk " Pflichtverletzung nach § 266 StGB" versehen.

In Abhängigkeit von dem Ergebnis des während der Prüfung in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Verkehrswertermittlung und ggf. weiterer Gesichtspunkte zur Begründung der letztlich ausgeführten Vertragskonditionen, wäre der Beschluss der Gemeinderats ggf. noch (nachträglich) des Rechtsaufsichtbehörde vorzulegen ( § 92 Abs. 3 GemO) Es wird empfohlen, das Verfahren mit der Rechtsaufsichtsbehörde abzustimmen.

Bei dieser Gelegenheit darf festgehalten werden, dass die Anzeige unseres Rechtsanwalts an die Staatsanwaltschaft Ulm am 09.05.2011 erfolgte.

Also deutlich vor der Prüfung durch die gpa.

Mitteilung vom 27. August 2013

Wie sie sicherlich aus der Presseerklärung von Bürgermeister Vogler entnommen haben, hat die Staatsanwaltschaft Ulm das Verfahren eingestellt, weil nicht erwiesen werden konnte, dass der Stadt Ebersbach ein finanzieller Schaden entstanden sei !!!

Tatsache ist, dass die Stadt Ebersbach Grundstücke gekauft hat, die sogar weit über ihren selbst festgesetzten Richtpreisen gelegen sind. Wobei die Abriss- und Entsorgungskosten noch nicht eingerechnet sind.
Es wurden bis zu 650,- € pro qm bezahlt und noch nicht einmal 23,- € eingenommen. Uns liegt nur dieser eine Vorgang schriftlich vor. Was bei den anderen 10 - 12 Grundstücken bezahlt wurde, ist uns noch nicht bekannt. Bei der Staatsanwaltschaft müsste eigentlich dies vorliegen.
Bei einer solchen Rechnungsart passt nur ein abgewandeltes Zitat von Franz-Josef Strauß: " Adam Riese würde sich im Grab wie ein Ventilator drehen, wenn er von einer solchen Rechenart hören würde".
Es wird noch mehr Gesprächsstoff aufkommen!
Das Bürgerforum "Wachsame Bürger" lässt den Sachverhalt prüfen und die notwendigen rechtlich Schritte einleiten. Nach vielen telefonischen und persönlichen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern der Stadt wird das von uns erwartet.

Der Bericht wird fortgesetzt, es liegen uns noch genügend Informationen vor.