Diegelsberger Straße (5)

Wie kam es zur Diskussion über einen Ausbau der Diegelsberger Straße:

Seit Mitte der 55er Jahre werden von Bewohnern der Diegelsberger Straße immer wieder Beschwerden darüber geführt, dass bei großem Regen durch Rückstau Wasser in die Keller ihrer Gebäude eindringt. Die zu geringe Dimensionierung des Abwasserkanals ist der Verwaltung schon seit längerer Zeit bekannt.

Nach vorliegenden Unterlagen wurde am 19.10.2004 erstmals in einer nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt über einen Ausbau der Diegelsberger Straße gesprochen und über die Vergabe von Ingenieurleistungen öffentlich abgestimmt.

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Am 15.02.2005 tagte der Ausschuss für Technik und Umwelt in einer nichtöffentlichen Sitzung und der Gemeinderat am 01.03.2005 ebenfalls in nichtöffentlicher Sitzung. Als Tagesordnungspunkt war u. a. der Ausbau der Diegelsberger Straße (Straßenbau, Erneuerung von Kanal und Wasserleitung)
- Vorstellung des Vorentwurfs angegeben.
Nach uns vorliegenden Unterlagen war zu dieser Zeit eine planerische Neugestaltung des Freibad-Parkplatzes und der Diegelsberger Straße und des Dickneweges vorgesehen. Auf der Einnahmenseite war zu dieser Zeit keine Eintragung festzustellen.

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Bei einem Bürgergespräch am 23.03.2005 wurde von der Verwaltung erstmals die Behauptung aufgestellt, dass bis heute über einen Teil des Dickneweges und über die Diegelsberger Straße keine planungsrechtlichen Festsetzungen vorhanden seien.
In dieser Informationsveranstaltung wurden zwei Aussagen gemacht, die sicherlich nicht einer Versachlichung der Diskussion führen konnte, wie dies Bürgermeister Wolff in der Öffentlichkeit für sich immer gerne in Anspruch nimmt.
Aussage von Bürgermeister Wolff: "Wenn Sie nicht freiwillig unserem Planentwurf zustimmen, dann machen wir einen Bebauungsplan, dieser Bebauungsplan braucht Zeit, sind Sie froh, dann haben Sie noch zwei Jahre Zeit zum Sparen."
Aussage von Stadtkämmerer Roth: "Denjenigen Bürgern, welche ihren Erschließungsbeitrag nicht bezahlen können, gewähren wir eine Stundung dieser Beiträge, zu einem Zinssatz von 0,5 % je Monat". Anmerkung: Dies entspricht einem Zinssatz von 6 % im Jahr, und das bei einem Zinssatz der Banken von 4 % zum damaligen Zeitpunkt.

Können Aussagen dieser Art zur Versachlichung führen? Nach unserer Ansicht sind solche Aussagen reiner Zynismus und bleibt den Bürgerinnen und Bürgern lange im Gedächtnis.

Am 03.05.2005 fand eine weitere nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt statt. Am 10.05.2005 fand dann eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. In dem auf der Tagesordnung stand:
"Geplanter Ausbau der Diegelsberger Straße
- Grundsatzentscheidung über die Weiterführung der Baumaßnahme"
Wie aus der Beschlussvorlage zu entnehmen war, stellte die Verwaltung fest, dass die Grundstücke ab Dickneweg 18 seinerzeit ohne Flächenabzug oder die Erhebung von Straßenkosten gebaut worden war. Auch stellte die Verwaltung fest, dass die Kosten der Diegelsberger Straße auf jeden Fall bei der erstmaligen Herstellung abgerechnet werden müssen, wenn nicht jetzt, so in Zukunft. Sämtliche für die Straße angefallenen Kosten, auch die Kosten, die durch die Leitungsverlegungen ausgelöst werden, sind dann einzuziehen. Nach Ansicht der Verwaltung gibt es zur Weiterführung der Planung und der anschließenden Umsetzung der Baumaßnahmen keine wirkliche Alternative. Der Rechtsberater der Stadt tendiert nach vertiefenden Überlegungen inzwischen dazu, einen Bebauungsplan als fundierte Grundlage der weiteren Planungsschritte zu empfehlen.

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Am 15.11.2005 fand eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt und am 22.11.2005 eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Als Tagesordnungspunkt war:
"Bebauungsplan "Diegelsberger Straße" in Ebersbach an der Filse
- Aufstellungsbeschluss
- Abgrenzung des Geltungsbereiches"
angegeben. In der Begründung zur Sach- und Rechtslage der Verwaltung wird wiederum u. a. folgende Behauptung aufgestellt: "Der geplante Straßenausbau stellt beitragsrechtlich den ersten Ausbau der Straßen dar. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird, entsprechend der anwaltlichen Empfehlung, die eindeutige Rechtsgrundlage für die sichere Abrechnung der Erschließungsbeiträge durch die Stadt Ebersbach an der Fils geschaffen".

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Nachdem am 20.07.2005 der Verein "Bürgerforum Wachsame Bürger e.V." gegründet, und am 08.09.2005 in das Vereinsregister eingetragen worden war, begannen wir "Suchen und Sichten" von vorhandenen Unterlagen in Archiven und verschiedenen Institutionen.

Am Montag, dem 28. November 2005, hatte ich ein Telefongespräch mit Bürgermeister Wolff und bat ihn um ein Gespräch unter vier Augen. Dies lehnte Bürgermeister Wolff ab. Er wolle zwei weitere Mitarbeiter bei dem Gespräch haben. Hierauf wurde vereinbart, dass von beiden Seiten zwei weitere Personen hinzugezogen werden.
Bei dieser Gelegenheit - nachdem mir Bürgermeister Wolff zuvor erklärt hatte, dass ich alle erforderlichen Unterlagen, die ich benötige, von ihm erhalten werde -, bat ich um Einsicht in die Unterlagen der ihn beratenden Rechtsanwälte. Hierzu wörtlich: "Ich weiß nicht ob hierzu überhaupt schriftliche Unterlagen vorhanden sind".

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Bei dem vereinbarten Gespräch am Mittwoch, dem 30.11.2005 nahmen teil:

Herr Bürgermeister Wolff
Herr Stadtkämmerer Roth
Frau Haag Sachbearbeiterin
Herr Sachsenmaier, Vorsitzender des Bürgerforums
Herr Mach, 1. stv. Vorsitzender des Bürgerforums,
Frau Grössl 2. stv. Vorsitzende des Bürgerforums

Das Gespräch brachte keinerlei Übereinstimmungen. Bereits in diesem Gespräch wurde von uns auf die möglichen Folgen hingewiesen, wenn z.B. in anderen Straßen wie in der Diegelsberger Straße ähnliche Probleme auftreten können. Will dann die Stadtverwaltung über alle diesen Straßen Bebauungspläne erstellen und die bezahlten Leistungen der Bürger in Frage stellen?
Im Verlaufe des Gesprächs tauchte dann plötzlich ein Schreiben mit einem kleinen Plan an den von der Stadt beauftragten Rechtsanwalt auf. Es gab also doch bereits einen Schriftverkehr.

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Mit Schreiben vom 15.12.2005 an Bürgermeister Wolff baten wir erneut uns die schriftlichen Unterlagen zwischen der Stadtverwaltung und dem Rechtsanwaltbüro zur Verfügung zu stellen.
Für uns sei von Bedeutung, wie und wann die Aufträge der Stadt zur Prüfung des Sachverhalt gestellt wurden und wie die rechtlichen Prüfungen ausgefallen sind.

Am 30.03.2006 fand eine Informationsveranstaltung der Grundstückseigentümer statt. An der folgende Personen teilnahmen:
Herr Bürgermeister Wolff
Herr Rieche von der Gemeindeprüfungsanstalt BW
Amtsleiter Roth und Schaal
Sachbearbeiterin Frau Haag
Gemeinderäte
Anwohner

Wie aus dem Protokoll vom 20.04.2006 zu entnehmen ist, wurden nach unserer Ansicht Fragen beantwortet, die überhaupt nicht gestellt wurden.
Die Beantwortung solcher Fragen, in dieser Form, konnte nur dadurch geschehen, weil der GPA zu diesem Zeitpunkt nicht alle Unterlagen zur Verfügung hatte, die ihr eigentlich zur Verfügung stehen sollten. Wir werden auf diesen Punkt später noch einmal zurückkommen.

Bei einem vereinbarten "Runden Tisch" am 25.06.2007, mit folgenden Teilnehmern:

Frau Tiana Roth, Moderatorin
Herr Gerd Rieche, Gemeindeprüfungsanstalt BW

Herr Herbert Sachsenmaier, Vorsitzender Bürgerforum
Herr Winfried Bläse, Diegelsberger Straße 11
Herr Werner Haag, Diegelsberger Straße 31
Herr Joachim Höfer, Diegelsberger Straße 38

Frau Gabriele Ebensperger, Fraktionsvorsitzende "Die Grünen"
Herr Fritz Roos, Fraktionsvorsitzender CDU
Hans-Peter Goblirsch, stv. Fraktionsvorsitzender SPD
Herr Walter Hertle, Fraktionsvorsitzender FWV

Herr Bürgermeister Edgar Wolff
Herr Horst Schaal, Leiter des Bau- und Umweltamtes
Herr Helmut Roth, Stadtkämmerer
Frau Claudia Haag, Sachbearbeiterin

In diesem Gespräch wurde von Herrn Rieche unsere Auffassung und unsere Chronologie für den Abschnitt 1928, erneuert durch Gemeinderatsbeschluss vom 26.11.1954, bis 30.06.1961 nicht in Frage gestellt.
Die durch das Baugesetz geregelte Neuordnung als Erschließungsbeiträge ab dem 30.06.1961 wurde von uns auch nie in Frage gestellt. Entscheidend aber hierzu ist die Behandlung und die Berücksichtigung der Vorgänge vor dem 30.06.1961.

Für uns unverständlich waren die Äußerungen von Herrn Rieche als er erklärte, dass nach seiner Ansicht für die Diegelsberger Straße - sowohl im vorderen Bereich, als auch im östlichen Bereich - keine ordentliche Planfestsetzung vorhanden sei. Aus diesem Grunde konnte kein Anliegerbeitrag erhoben werden.
Die Diegelsberger Straße sei früher ein Vicinalweg und wurde mit dieser Bezeichnung nachrichtlich in den Baulinienplan aufgenommen.
Die ergangenen Bescheide sind unrichtiger Weise ergangen.
Auf eine Frage hierzu erklärte Herr Rieche dann:" Wenn unrichtigerweise Bescheide versandt wurden, muss der Inhalt des Bescheids ausgelegt werden - Im Zweifel zu Gunsten der Anwohner -. Dieser Teil der Beiträge kann nicht mehr vom Grundstückseigentümer eingefordert werden und ist von der Stadt zu tragen.
Auf weitere Fragen gab Herr Rieche überraschende Auskünfte:
"Die Merkmale und die Widmung einer Straße sind eben nicht allein ausschlaggebend. Nach der Württ. Bauordnung und der Ortsbausatzung (§ 48 Abs.3) muss die "hergestellte" Straße dem Ortsbauplan entsprechen".
"In den 50er Jahren galt die Überlassung einer Straße für den öffentlichen Verkehr als Widmung. Erst seit dem Straßengesetz von 1964 gibt es ein förmliches Widmungsverfahren.
Im Zusammenhang mit dem von Herrn Sachsenmaier zitierte § 43 Ortsbausatzung ist die Württ. Bauordnung zu sehen. Nur entsprechend einem Ortsbau-, Baulinien- oder Bebauungsplan hergestellte Straßen konnten in den 50er Jahren als "Ortsstraße gewidmet werden."

Auf die vielfach ähnlich gelagerten Straßen in Ebersbach und den Teilorten angesprochenen, wollte Bürgermeister Wolff und seine Mitarbeiter nicht eingehen. Uns ist zwischenzeitlich bekannt, dass es noch mehrere solcher "Baustellen" in Ebersbach gibt. Die Verwaltung und Bürgermeister Wolff weiß das auch, aber offensichtlich will man hier mit der Diegelsberger Straße ein Exempel statuieren.

Wir waren nach dem Inhalt des Gespräches überzeugt, dass Herrn Rieche noch nicht alle vorhandenen Unterlagen, die vorhanden sein müssten, zu seiner Bewertung vorgelegen waren. Bei unserer Abschlussbewertung werden wir auf dieses Thema zurückkommen.

Am (11.09.2007) 16.10.2007 fand eine öffentliche Ausschusssitzung für Technik und Umwelt, und am 23.10.2007 eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.

Zu dieser Beschlussvorlage wurde wiederum folgende Formulierung gewählt:
"Der anstehende Straßenbau stellt beitragsrechtlich den erstmaligen Ausbau der Straßen dar. Um sowohl eine klare und verlässliche planerische Grundlage zur baulichen Entwicklung des Gebietes zu erlangen, als auch eine für alle Beteiligten nachvollziehbare und rechtssichere Abrechnung der Baumaßnahme sicher zu stellen, hat die Rechtsanwaltkanzlei Mohring und Kollegen, Stuttgart bereits im Vorfeld die nachfolgend aufgeführten und bewerteten Planvarianten geprüft."

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Am 08.04.2008 fand eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt, und am 15.04.2008 eine öffentliche Sitzung statt.

Tagesordnungspunkt:
Bebauungsplan "Diegelsberger Straße" in Ebersbach an der Fils
- Anerkennung des Vorentwurfs
Im Grunde sind in der Begründung der Stadtverwaltung die bisher vorgetragenen Erläuterungen enthalten.
Es sind gegenüber den bisherigen Entwürfen einige Änderungen enthalten, auf die wir derzeit (noch nicht) nähers eingehen wollen.
Was allerdings auffällt ist, dass der Stadtbaumeister und Bürgermeister Wolff - beide haben die Vorlage unterzeichnet - auch in zukünftigen Planungen die im Volksmund genannte "Schachtelbauweise" fortsetzen wollen. So soll z.B. festgeschrieben werden, dass Garagen und überdachte Pkw-Stellplätze mit flachen oder flachgeneigten Dachflächen bis 10° zu erstellen sind.

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Wir werden, wenn überhaupt noch erforderlich, auf weitere Einzelheiten gelegentlich eingehen.

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